Kooperation

Um jedes Problem in der für jeden Mandanten bestmöglichen Weise zu lösen, sind Anwälte mit verschiedenen Spezialkenntnissen mit der Beratung der Mandanten betraut. Es kooperieren:

Anwälte mit Zusatzausbildung im

  • Steuerrecht,
  • Gesellschaftsrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • Erbrecht und
  • Familienrecht,

Steuerberater mit Spezialkenntnissen im

  • Gesellschaftsrecht,
  • Unternehmensrecht,
  • Erbrecht,
  • Landwirtschaftsrecht.

Zudem wird die Kompetenz spezialisierter Kollegen und Rechtswissenschaftler im Rahmen der Mitgliedschaft in den Vereinigungen, in denen die Kanzleiinhaberin Mitglied ist, herangezogen – insbesondere

  • der im Berliner Arbeitskreis zusammengeschlossenen Rechtswissenschaftler und Rechtspraktiker, dem die Kanzleiinhaberin als Vorsitzende vorsteht, sowie
  • der Fachvereinigungen DGAR, DVEV und der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins für Agrarrecht und der Fachanwälte für Steuerrecht sowie der in der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung verbundenen Juristen.