Kooperation
Um jedes Problem in der für jeden Mandanten bestmöglichen Weise zu lösen, sind Anwälte mit verschiedenen Spezialkenntnissen mit der Beratung der Mandanten betraut. Es kooperieren:
Anwälte mit Zusatzausbildung im
- Steuerrecht,
- Gesellschaftsrecht,
- Arbeitsrecht,
- Erbrecht und
- Familienrecht,
Steuerberater mit Spezialkenntnissen im
- Gesellschaftsrecht,
- Unternehmensrecht,
- Erbrecht,
- Landwirtschaftsrecht.
Zudem wird die Kompetenz spezialisierter Kollegen und Rechtswissenschaftler im Rahmen der Mitgliedschaft in den Vereinigungen, in denen die Kanzleiinhaberin Mitglied ist, herangezogen – insbesondere
- der im Berliner Arbeitskreis zusammengeschlossenen Rechtswissenschaftler und Rechtspraktiker, dem die Kanzleiinhaberin als Vorsitzende vorsteht, sowie
- der Fachvereinigungen DGAR, DVEV und der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins für Agrarrecht und der Fachanwälte für Steuerrecht sowie der in der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung verbundenen Juristen.